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Beamten erhalten die sogenannte Beihilfe von Ihrem Dienstherren
(Land oder Bund). Diese Beihilfe, die abhängig ist vom Familienstand
sowie vom Dienstherren, deckt einen Teil der Krankheitskosten ab,
in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Der Rest der Kosten muss
von den Beamten selbst getragen werden.
Viele private Krankenversicherer bieten für Beamte, Beamtenanwärter
und Angestellte mit Behilfeanspruch spezielle
Beamtenkrankenversicherung an, die die verbleibenden Restkosten
abdecken.
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