Folgenden Personenkreisen ist freigestellt, ob sie
freiwillig in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder in die
private Krankenversicherung wechseln:
- Personen, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (49.950 € / Jahr) liegt
- Selbständige und Freiberufler
- Behilfeberechtigte (z. B. Beamte)
- Studenten, Ärzte im Praktikum sowie Beamtenanwärter
Ob die
freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ist,
muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich lässt sich aber
sagen, dass die GKV geringere Leistungen zu ähnlichen oder sogar
höheren Beiträge als die PKV bietet.