Folgenden Personenkreisen ist freigestellt, ob sie
freiwillig in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder in die
private Krankenversicherung wechseln:
- Personen, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (48.600 € / Jahr) liegt
- Selbständige und Freiberufler
- Behilfeberechtigte (z. B. Beamte)
- Studenten, Ärzte im Praktikum sowie Beamtenanwärter