Private Krankenversicherung, Krankenkassenvergleich, freiwillige Krankenversicherung
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung

Folgenden Personenkreisen ist freigestellt, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln:
  • Personen, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (48.600 € / Jahr) liegt
  • Selbständige und Freiberufler
  • Behilfeberechtigte (z. B. Beamte)
  • Studenten, Ärzte im Praktikum sowie Beamtenanwärter
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